24.08.2017

Überstundenzuschläge bei Teilzeitbeschäftigung und im Schichtdienst

© peggy-marco / pixabay.com

Informationen und Musteranträge

Folgende Informationen richten sich an tarifbeschäftigte

  • Teilzeitkräfte im Schicht- oder Wechselschichtdienst
  • Vollzeitkräfte im Schicht- und Wechselschichtdienst
  • Teilzeitkräfte außerhalb eines Schicht-Wechselschichtdienstes

Im internen Mitgliederbereich der komba NRW haben Sie ab sofort Zugriff auf zwei Rundschreiben zu einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts zum Thema Überstundenzuschläge für Teilzeitkräfte. Bitte beachten Sie insbesondere das zweite Info vom 21.8.2017 (Bitte beachten Sie, dass sich ein Tippfehler eingeschlichen hat: Auf Seite 2, letzter Absatz wird sich auf Ziffer 2 bezogen, jedoch muss dies Ziffer 3 lauten) 

Sollten Sie in eine der aufgeführten Fallgruppen eingeordnet werden können, so empfehlen wir eine entsprechende Antragsstellung beim Fachbereich Personal und Organisation. Entsprechende Musteranträge finden Sie ebenfalls im internen Mitgliederbereich.

Die komba Gewerkschaft ist mit dem Fachbereich Personal und Organisation in Kontakt getreten, um abzustimmen, welche konkreten Ansprüche sich nun tatsächlich für bestimmte Bereiche ergeben und wie diese bestmöglich gewahrt werden können. 

Sie werden über das weitere Verfahren informiert.
Sollten Rückfragen bestehen, so senden Sie diese bitte per Mail an: info(at)komba-aachen.de

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