18.01.2017 / komba gewerkschaft nrw
Schulhausmeister - Info 1/2017
Neue Eingruppierung für Schulhausmeister/innen ab dem 1.1.2017
Kurz vor Jahresende wurde mit dem Kommunalen Arbeitgeberverband NRW (KAV NW) eine neue Eingruppierung für die Schulhausmeister/innen in NRW vereinbart.
Was passiert, was muss ich machen, wer hilft mir bei Fragen?
Die Beamten-, Feuerwehr und Rettungsdienst-, Schwerbehindertenrecht-, Personalrats-/Betriebsrats- und Schulhausmeister-Infos stehen nur unseren Mitgliedern zur Verfügung.