18.01.2017 / komba gewerkschaft nrw

Schulhausmeister - Info 1/2017

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Neue Eingruppierung für Schulhausmeister/innen ab dem 1.1.2017

Kurz vor Jahresende wurde mit dem Kommunalen Arbeitgeberverband NRW (KAV NW) eine neue Eingruppierung für die Schulhausmeister/innen in NRW vereinbart.

Was passiert, was muss ich machen, wer hilft mir bei Fragen?

Die Beamten-, Feuerwehr und Rettungsdienst-, Schwerbehindertenrecht-, Personalrats-/Betriebsrats- und Schulhausmeister-Infos stehen nur unseren Mitgliedern zur Verfügung. 

 

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