23.10.2013 / dbbjnrw

30 Tage Urlaub für junge Beamtinnen und Beamte in NRW

Beamte in NRW haben nun auch einen Urlaubs­anspruch von 30 Tagen. Die Verordnung zur Änderung der Freistellungs- und Urlaubsverordnung NRW wurde am 15. Oktober vom Kabinett beschlossen.

Der lang ersehnte Entwurf für eine neue Freistellungs- und Urlaubsverordnung (FrUrlV) für Beamtinnen und Beamte in NRW wurde am 15. Oktober vom Kabinett beschlossen. Danach erhalten alle Beamten altersun­abhängig einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen. Für Anwärter/innen (Beamte auf Widerruf) beträgt der Urlaubsanspruch altersunabhängig 27 Tage pro Jahr, es sei denn, sie arbeiten im Schicht- und Wechseldienst, dann stehen ihnen 28 Tage zu. Die Regelungen aus dem Arbeitnehmerbereich wurden somit 1:1 auf die Beamten übertragen.

Beamtinnen und Beamte im Vorbereitungsdienst, die vor Beendigung des Urlaubsjahres 2013 das 30. bzw. 40. Lebensjahr vollenden, hätten nach der bisherigen Regelung des § 18 Abs. 2 einen Urlaubsanspruch von 29 bzw. 30 Tagen gehabt. Die Übergangsvorschrift für das Jahr 2013 stellt für die betroffenen Beamtinnen und Beamten Vertrauensschutz sicher. Darüber hinaus wird die Verfallsfrist für den Erholungsurlaub auf 15 Monate ausgeweitet. Diese Regelungen gelten ab dem Jahr 2013.

Die dbb jugend nrw begrüßt diese Regelung: "Mit dem Beschluss vom 15. Oktober haben nun alle Beamtinnen und Beamte sowie Anwärter/innen Klarheit über ihren Urlaubsanspruch für das laufende Jahr 2013 sowie die kommenden Jahre", so Landesjugendleiter Jano Hillnhütter. Nachdem für die Bundesbeamten bereits seit 2012 eine neue Urlaubsregelung gilt, hat die NRW-Landesregierung nun auch für die Landesbeamten eine Neuregelung beschlossen.

 

Nach oben