Tarifverhandlungen 2016: neue Entgeltordnung vereinbart
Was heißt das für die Schulhausmeister/innen in NRW?
Nachdem die Gespräche über die Eingruppierung von Schulhausmeistern auf Bundesebene im Frühjahr letzten Jahr ergebnislos vertagt wurden, konnte nun eine Einigung erreicht werden.
Wichtig vorab: Die Einigung selbst hat keine direkte Auswirkung auf die Schulhausmeister/innen in NRW, da hier mit dem TVöD-NRW landesspezifische Regelungen gelten („Schulhausmeister-TV“), die von der Einigung unberührt bleiben. Es gibt allerdings Bundesländer, die keine solchen eigenen Regelungen haben. Für NRW werden die Ergebnisse auf Bundesebene aber jetzt Grundlage von Gesprächen mit dem kommunalen Arbeitgeberverband NRW (KAV NW) über Verhandlungen des TVöD-NRW sein.
- Weitere wichtige Informationen über die Einigung auf Bundesebene im Flugblatt EGO Schulhausmeister der komba gewerkschaft nrw als pdf-Download
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