05.05.2016 / komba gewerkschaft nrw

Tarifverhandlungen 2016: neue Entgeltordnung vereinbart

Bild: © Rony Michaud / pixabay.com
Bild: © Rony Michaud / pixabay.com

Was heißt das für die kommunalen Ver- und Entsorgungsunternehmen (TV-V) und für die Wasserwirtschaft (TV-WW/NW)?

Nach drei Verhandlungsrunden wurde am 29. April 2016 ein Tarifabschluss erzielt. Dieses Ergebnis ist nicht zuletzt das Verdienst der Kolleginnen und Kollegen, die sich in zahlreichen bundesweiten Aktionen für ihre berechtigten Forderungen eingesetzt haben.

Vielen Dank an alle für die großartige Unterstützung!

Das Tarifergebnis für die kommunalen Ver- und Entsorgungsunternehmen (TV-V) und für die Wasserwirtschaft (TV-WW/NW) im Überblick:

TV-V

  • Die Tabellenentgelte, dynamisierten Zulagen und Zuschläge des TV-V werden
    • ab dem 1. März 2016 um 2,4 Prozent und
    • ab dem 1. Februar 2017 um weitere 2,35 Prozent erhöht.
  • In § 6 TV-V wird die stufengleiche Höhergruppierung mit der Maßgabe tarifiert, dass die Stufenlaufzeit in der höheren Entgeltgruppe mit dem Tag der Höhergruppierung beginnt. Damit konnten die Tarifvertragsparteien eine Lücke im Manteltarifvertrag schließen, sodass die Beschäftigten rückwirkend zum 1. März 2016 einen Rechtsanspruch hierauf haben.

  • Darüber hinaus werden in die Freistellungstatbestände des § 15 Absatz 3 TV-V Landesbezirksfachbereichsvorstände einbezogen.
  • Für die Auszubildenden erhöhen sich die Entgelte
    • ab dem 1. März 2016 um einen Festbetrag in Höhe von 35,00 Euro und
    • ab dem 1. Februar 2017 um einen Festbetrag in Höhe von 30,00 Euro.

      Die bisherige Regelung, die zum 29. Februar 2016 auslief, wurde bis zum 28. Februar 2018 verlängert. Demnach werden Auszubildende nach erfolgreicher Abschlussprüfung bei betrieblichem bzw. dienstlichem Bedarf für ein Jahr übernommen.

      Darüber hinaus erhalten sie (nach BBiG) in jedem Ausbildungsjahr einen Lernmittelzuschuss in Höhe von 50,00 Euro brutto.
  • In der Zusatzversorgung konnte ebenfalls eine Einigung erzielt und die Zukunft der betrieblichen Altersversorgung damit gesichert werden. Im Ergebnis werden nur in Kassen mit nachgewiesenem Finanzierungsproblem, Beiträge erhoben/erhöht. Diese sind sowohl arbeitgeber- als auch arbeitnehmerseitig zu tragen.
  • Schließlich einigten sich die Tarifvertragsparteien darauf, in die Verhandlungen zum neuen Tarifvertrag Demografie einzusteigen. Der Fachbereich Ver- und Entsorgung der komba gewerkschaft hat bereits in der Vergangenheit einen Forderungskatalog zusammengestellt, der in die Verhandlungen zum neuen Tarifvertrag im Bereich der kommunalen Versorgung einfließen soll.


TV-WW/NW

  • Da im Geltungsbereich des TV-WW/NW eine stufengleiche Höhergruppierung in den Entgeltgruppen 6 bis 14 bislang fehlt, ist es ein dringendes Anliegen der komba gewerkschaft, die stufengleiche Höhergruppierung für alle Entgeltgruppen gleichermaßen zu tarifieren.

    Daher hat sie den KAV NRW aufgefordert, diesbezüglich in Verhandlungsgespräche einzutreten. Ziel ist es, dass alle unsere Mitglieder in der Wasserwirtschaft von der stufengleichen Höhergruppierung gleichermaßen profitieren.


Köln, 4. Mai 2016
V.i.S.d.P.: Anna Kraft, Tarifreferentin der komba gewerkschaft nrw, Norbertstr. 3, 50670 Köln

Flugblatt: "Tarifverhandlungen 2016: neue Entgeltordnung vereinbart - Was heißt das für die kommunalen Ver- und Entsorgungsunternehmen (TV-V) und für die Wasserwirtschaft (TV-WW/NW)?" als pdf-Download

Nach oben
Kontakt

Ortsverband Aachen/
Regionalgeschäftsstelle Aachen
Leydelstraße 8
52064 Aachen
Telefon 0241 - 17 45 16
Fax 0241 - 17 38 96
E-Mail info(at)komba-aachen.de

Nach oben
Kontakt Jugend

komba jugend Aachen
Alina Dickmeis
Leydelstraße 8
52064 Aachen
Telefon 0241 - 17 45 16
E-Mail jugend(at)komba-aachen.de

Nach oben