22.10.2015 / komba gewerkschaft nrw
Einmalige Pauschalzahlung
Die 2014 erzielte Tarifeinigung für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und kommunalen Arbeitgebern sieht für 2015 eine Pauschalzahlung vor.
Die einmalige Pauschalzahlung im Wert von 360 Euro muss beim Arbeitgeber beantragt werden. Teilzeitbeschäftigte erhalten die Zahlung anteilig entsprechend dem Umfang ihrer Arbeitszeit.
Um die Ansprüche geltend zu machen, stehen den Mitgliedern der komba gewerkschaft nrw weitere Informationen sowie ein Musterantrag im Mitgliederbereich zur Verfügung.
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