18.12.2015 / komba gewerkschaft nrw

Beamten-Info 12/2015

Bild: Benjamin Klack / pixelio.de
Bild: Benjamin Klack / pixelio.de

Bundesverfassungsgericht: Besoldung in NRW verfassungsgemäß

Am 18.12.2015 hat das Bundesverfassungsgericht seine schon seit langem erwartete Entscheidung zur Verfassungsmäßigkeit der Besoldung der Beamtinnen und Beamten in Nordrhein-Westfalen veröffentlicht. Diese kann hier nachgelesen werden.

Wie schon in unserer Info Nr. 11/2015 vermutet, kommt das Gericht zu dem Ergebnis, dass die Besoldung in der Besoldungsgruppe A 9 im Jahre 2003 und in den Besoldungsgruppen A 12 und A 13 in den Jahren 2003 und 2004 verfassungsgemäß war.

Das Gericht führt aus, dass kein einziger der notwendigen fünf Parameter für eine mögliche Verfassungswidrigkeit der Besoldung erfüllt war.

Aus Sicht der komba gewerkschaft gibt es auch keine konkreten Anhalts-punkte dafür, dass die Besoldung in anderen Besoldungsgruppen oder in den Folgejahren – legt man die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zugrunde – verfassungswidrig war.

Köln, 18.12.2015
V.i.S.d.P.: Michael Bublies, Stellv. Justiziar der komba gewerkschaft nrw, Norbertstraße 3, 50670 Köln

Beamten-Info 12/2015 „Bundesverfassungsgericht: Besoldung in NRW verfassungsgemäß“ als pdf-Download

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