18.12.2015 / komba gewerkschaft nrw

Beamten-Info 11/2015

Bild: @ Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: @ Gerd Altmann / pixelio.de

Aktuelles zum Jahresende

1. Anhebung der Altersgrenze für die Verbeamtung auf Probe, Entfristung der Altersteilzeit
Der Landtag hat in seiner Sitzung am 16.12.2015 das Gesetz zur Neuregelung der Höchstaltersgrenzen für die Einstellung in ein Beamtenverhältnis und zur Entfristung der Altersteilzeitregelung beschlossen. Damit kann eine Verbeamtung auf Probe grundsätzlich bis zum 42. Lebensjahr erfolgen. Altersteilzeit kann auf der Grundlage der bisherigen finanziellen Rahmenbedingungen auch nach dem 31.12.2015 beantragt und angetreten werden.

2. Dienstrechtsmodernisierung
Der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Dienstrechtsmodernisierung wurde am 16.12.2015 in erster Lesung im Landtag behandelt. Es erfolgte die Überweisung an die zuständigen Ausschüsse. Über den Inhalt des Gesetzes und die Forderungen der komba gewerkschaft hatten wir schon ausführlich in unserer Beamten-Info 9/2015 berichtet. Die komba gewerkschaft wird den Diskussionsprozess in den Ausschüssen aktiv begleiten.

3. Gesetz zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge 2015/2016
Das Gesetz wurde mit den bekannten Inhalten (siehe Beamten-Info 7/2015) am 02.12.2015 vom Landtag verabschiedet.

4. Altersdiskriminierende Besoldung
Das Land Nordrhein-Westfalen hat erst zum 01.06.2013 das Besoldungsrecht bei der Ermittlung der Stufe der Besoldung auf ein System der Berufserfahrung umgestellt und damit das frühere altersdiskriminierende System abgeschafft. Ob Beamtinnen und Beamte wegen der vor dem 01.06.2013 erfolgten Altersdiskriminierung Entschädigungsansprüche durchsetzen können, wird derzeit von den nordrhein-westfälischen Verwaltungsgerichten sehr unterschiedlich beurteilt. Für Antragsteller des Jahres 2012 geht die Bandbreite von 0 EUR (Klageabweisung) bis zu 1700 EUR (100 EUR pro Monat für das Jahr 2012 und für die ersten fünf Monate des Jahres 2013).
 
Bis zu einer endgültigen Entscheidung des OVG Münster bzw. des Bundesverwaltungsgerichts in dieser Frage können noch Jahre vergehen. Voraussetzung für Entschädigungszahlungen war eine Antragstellung in den Jahren 2011, 2012 oder 2013. Eine entsprechende Information der komba gewerkschaft erfolgte im Februar 2012. Zum jetzigen Zeitpunkt gestellte Anträge haben nach Auffassung der komba gewerkschaft keine Erfolgsaussichten mehr.

Allerdings muss darauf geachtet werden, dass mögliche Ansprüche des Jahres 2012 Ende 2015 verjähren. Wer also 2012 einen Antrag auf eine höhere Besoldung wegen Altersdiskriminierung gestellt hat, muss darauf achten, dass die Dienststelle ausdrücklich erklärt, auf die Einrede der Verjährung zu verzichten. Wegen der schon laufenden Gerichtsverfahren sollte es relativ einfach sein, eine solche Erklärung zu erhalten, wenn sie nicht bereits in der Vergangenheit abgegeben wurde.

5. Anträge auf Zahlung eines erhöhten Weihnachtsgeldes, eines Urlaubsgeldes oder einer verfassungsgemäßen Besoldung
Derzeit gibt es von verschiedenen Seiten Empfehlungen, entsprechende Anträge zu stellen. Wer diese bereits in der Vergangenheit gestellt hat, kann dies gerne wiederholen.

Allerdings haben Anträge auf Zahlung eines erhöhten Weihnachtsgeldes oder auf Wiedereinführung des Urlaubsgeldes keine Erfolgsaussichten. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 05.05.2015 zur Richterbesoldung in Nordrhein-Westfalen nochmals ausdrücklich festgestellt, dass die beiden vorgenannten Leistungen nicht zur grundgesetzlich geschützten Alimentation gehören.

Vor dem Bundesverfassungsgericht ist noch ein Verfahren anhängig zur Klärung der Frage, ob die Besoldung insgesamt in den Jahren 2003 und 2004 verfassungsgemäß war. Für die Richterbesoldung hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass diese in den genannten Jahren verfassungsgemäß war, da kein einziger der zunächst zu prüfenden fünf Punkte für eine Verfassungswidrigkeit erfüllt war. Nach Einschätzung der komba gewerkschaft ist daher davon auszugehen, dass auch die „normale“ Beamtenbesoldung verfassungsgemäß war.  Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen war die Besoldung auch in den Jahren 2013 und 2014 nicht verfassungswidrig. Das ändert nichts an der Tatsache, dass die komba gewerkschaft gerade in den letzten Jahren die Landesregierung sehr deutlich kritisiert hat bei der Übertragung der Tarifergebnisse auf die Beamtenbesoldung.

Köln, 17.12.2015
V.i.S.d.P.: Michael Bublies, Stellv. Justiziar der komba gewerkschaft nrw, Norbertstraße 3, 50670 Köln


Beamten-Info 11/2015 „Aktuelles zum Jahresende“ als pdf-Download

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